Vertrieb

Acronis Lizenzen für Behörden


Bezugsberechtigung für Behörden in Deutschland, österreich und Schweiz


1. Allgemeines

Acronis liefert Lizenzen für die öffentliche Hand nur über die gelisteten Distributoren aus. Einrichtungen des öffentlichen Dienstes können auch auf Rahmen- bzw. Behördenverträge von der Comparex AG zurückgreifen. Nachfolgend finden Sie Informationen über den Bezug von Acronis Lizenzen zu Sonderkonditionen für den öffentlichen Dienst.


2. Geltungsbereich

2.1 Berechtigter Nutzerkreis aus Deutschland und österreich

Für den Erwerb zu vergünstigten Konditionen in Deutschland und österreich sind berechtigt:

  • Einrichtungen des Bundes, der Länder und der Gemeinden
  • Verfassungsorgane, Behörden und Gerichte des Bundes, der Länder und der Gemeinden sowie bundes- und landesunmittelbare Körperschaften Dazu gehören nicht:
    • Realkörperschaften (z. B. Jagdgenossenschaften, Industrie- und Handelskammern)
    • Personalkörperschaften (z. B. ärztekammern, Rechtsanwaltskammern, Handelskammern)
    • Verbandskörperschaften mit Ausnahme der kommunalen Zweckverbände
    • Universitäten
    • Rundfunkanstalten
  • Zuwendungsempfänger des Bundes gemäß §§ 23, 44 BHO sowie entsprechende Zuwendungsempfänger der Länder oder Gemeinden, vorausgesetzt, dass der Zuwendungsanteil von Bund, Ländern oder Gemeinden insgesamt mindestens 50% des Haushaltsvolumens des jeweiligen Zuwendungsempfängers umfasst
  • Kommunale Zweckverbände, soweit diese nicht mit privaten Organisationen im Wettbewerb stehen.
  • Folgende Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts:
    • Bundesanstalt für Arbeit
    • Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
    • Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
    • Bundesanstalt für Straßenwesen
    • Bundesanstalt für Wasserwesen
    • Stiftung Preußischer Kulturbesitz
  • Sonstige öffentlich-rechtliche Einrichtungen oder privatrechtliche Organisationen mit öffentlichen Aufgaben, sofern diese zu mehr als 50% dem Bund, den Ländern oder den Gemeinden gehören, ihr Betriebszweck vergleichbar ist mit dem Zweck öffentlich-rechtlicher Eigenbetriebe und durch die Organisationen keine kommerziellen Ziele verfolgt werden
  • Sonstige öffentlich-rechtliche Einrichtungen oder privatrechtliche Organisationen mit öffentlichen Aufgaben, solange und soweit die jeweilige berechtigte Einrichtung im Rahmen ihrer Aufgaben nicht Leistungen erbringt, welche mit vergleichbaren Leistungen von Unternehmen der Privatwirtschaft im Wettbewerb stehen

2.2 Berechtigter Nutzerkreis aus der Schweiz

Für den Erwerb zu vergünstigten Konditionen in der Schweiz sind berechtigt:

  • Alle Institutionen des öffentlichen Dienstes aus der Schweiz gemäß nachfolgenden Bestimmungen: Bezugsberechtigt sind alle schweizerischen Institutionen, Verwaltungen und Behörden mit Trägerschaft des Bundes, der Kantone oder Gemeinden, die zu 100% staatliche Aufgaben verrichten, wie z. B. Arbeitsämter, Finanzämter, Sozialämter sowie deren nachgeordnete Geschäftsbereiche
  • Kommunen und kommunale Spitzenverbände, die der staatlichen Aufsicht unterstehen und 100% von Steuermitteln finanziert werden. Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die Zusammenschlüsse für kommunale Datenverarbeitung und andere juristische Personen, an denen die öffentliche Dienst überwiegend, d.h. mit mehr als 50% am Gesellschaftskapital und unmittelbar beteiligt ist und die keine gewinnorientierten wirtschaftlichen Unternehmen sind (gemeinnützige bzw. Non-Profit-Unternehmen)

3. Ausnahmeregelungen für den Bezug

In dieser Liste ist aufgeführt welche sonstigen Benutzerkreise als Bezugsberechtigte gelten (Ja) oder nicht gelten (Nein):

Deutsches Rotes Kreuz (DRK/RK)Ja
Industrie und HandelskammernNein
Zentralverband des deutschen Handwerks und die HandwerkskammernNein
VereineNein
Gemeinnützige / Non-Profit-Unternehmen:
Arbeiterwohlfahrt, Landeswohlfahrtsverband, Paritätische Verbände, Behindertenwerkstätten, Deutscher Sportbund sowie Landessportbünde, Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V., Bundesverband der Deutschen Industrie e. V.
Ja


 
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